Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten gilt für alle Organisationen, die ( i ) mit Mondra Verträge über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Mondra abschließen, (ii) mit Mondra Verträge zum Zwecke der Belieferung von Mondra-Kunden abschließen oder (iii) mit Mondra eine Geschäftsbeziehung eingegangen sind, um sich auf dem Markt eine herausragende Stellung zu verschaffen, darunter Allianzen und Weiterverkaufsbeziehungen („Lieferant“).