Mondra Global Limited – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mondra Global Limited – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Wir weisen insbesondere auf die Regelungen in Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung) hin.

1. Einleitung

1.1 Mondra Global Limited (Firmennummer 12485878) (Mondra oder wir/uns/unser) ist ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 11th Floor, DMH Stallard, New Fetter Lane, 6 New Street Square, London, Vereinigtes Königreich, EC4A 3BF. Wir betreiben die Website mondra.com (die Plattform).

1.2 Diese Geschäftsbedingungen (Bedingungen) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen durch Mondra an Sie. Sie gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die Sie auferlegen oder einbeziehen möchten oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.

1.3 Abschnitt 17 erläutert die Bedeutung der in diesen Bedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Wenn Sie sich auf der Plattform registrieren, werden Sie aufgefordert, Ihre Daten und die Daten der Websites einzugeben, für die Sie die Dienste erhalten möchten. Die Übermittlung Ihrer Daten und der Daten der Websites stellt ein Angebot zum Erhalt der Dienste gemäß diesen Bedingungen dar.

2.2 Wenn Mondra Ihr Angebot gemäß Abschnitt 2.1 annimmt und Ihre Daten über die Plattform erhalten hat, senden wir Ihnen eine E-Mail (E-Mail-Bestätigung), um Ihnen zu bestätigen, wann Mondra mit der Bereitstellung der Dienste beginnen kann (das Dienststartdatum).

2.3 Wenn Mondra aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, Ihnen die Dienste bereitzustellen, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren und Ihre Anfrage (gemäß Abschnitt 2.1) nicht weiter bearbeiten.

2.4 Die Vereinbarung zwischen Ihnen und Mondra zur Bereitstellung der Dienste besteht aus der E-Mail-Bestätigung und diesen Bedingungen (Vereinbarung).

3. Beginn und Laufzeit

3.1 Die Vereinbarung kommt mit dem Datum der in Abschnitt 2.2 beschriebenen E-Mail von Mondra zustande.

3.2 Sofern die Vereinbarung nicht gemäß Klausel 12 oder dieser Klausel früher gekündigt wird, bleibt sie bestehen, bis sie von einer Partei gekündigt wird, wobei die Kündigung der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei eine Frist von mindestens 30 Tagen einhält.

4. Unsere Leistungen

4.1 Mondra wird Ihnen die Dienste ab dem Dienstbeginn mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis bereitstellen.

4.2 Mit Abschluss der Vereinbarung gemäß Klausel 2.2 gewährt Mondra Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht und eine Lizenz (ohne das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen), um den autorisierten Benutzern die Nutzung der Dienste während der Laufzeit ausschließlich für Ihre internen Geschäftsabläufe zu gestatten.

4.3 Die Verpflichtung in Klausel 4.1 gilt nicht für Nichtübereinstimmungen, die durch die Nutzung der Dienste entgegen den Anweisungen von Mondra oder durch Modifikationen oder Änderungen der Dienste durch andere Parteien als Mondra oder Mondras ordnungsgemäß autorisierte Auftragnehmer oder Vertreter verursacht werden. Wenn die Dienste nicht der vorgenannten Verpflichtung entsprechen, wird Mondra auf eigene Kosten alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen unternehmen, um solche Nichtübereinstimmungen umgehend zu korrigieren oder Ihnen eine alternative Möglichkeit zur Erzielung der gewünschten Leistung zu bieten. Eine solche Korrektur oder Ersetzung stellt Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen die in Klausel 4.1 dargelegte Verpflichtung in Bezug auf die Dienste dar.

4.4 Mondra unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Dienste 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von:
(A) geplante Wartung, die während des maximalen Wartungsfensters von 18:00 bis 8:00 Uhr britischer Zeit durchgeführt wird; und

(B) ungeplante Wartungsarbeiten, vorausgesetzt, dass Mondra angemessene Anstrengungen unternommen hat, Sie mindestens sechs normale Geschäftsstunden im Voraus zu benachrichtigen.
Für die Zwecke dieser Klausel 4.4 sind die normalen Geschäftszeiten an Werktagen von 9.00 bis einschließlich 17.00 Uhr (britischer Zeit).

4.5 Mondra übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
(A) Ihre Nutzung der Dienste erfolgt ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei;

(B) die Dienste und/oder die Informationen, die Sie über die Dienste erhalten, Ihren Anforderungen entsprechen; oder

(C) Die Software oder die Dienste sind frei von Schwachstellen oder Viren.
4.6 Mondra ist nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden verantwortlich, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetzwerke und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben, und Sie erkennen an, dass die Dienste Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die mit der Nutzung derartiger Kommunikationseinrichtungen verbunden sind.

4.7 Mondra gewährleistet, dass es über alle zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt und diese aufrechterhalten wird.

4.8 Mondra führt regelmäßige Backups Ihrer Produktdaten durch. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung Ihrer Produktdaten besteht Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf gegenüber Mondra darin, dass Mondra angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Produktdaten aus dem neuesten Backup dieser von Mondra verwalteten Produktdaten wiederherzustellen, es sei denn, der Verlust Ihrer Produktdaten stellt einen Verstoß gegen Klausel 13 dar. Mondra ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Änderung oder Offenlegung Ihrer Produktdaten durch Dritte (mit Ausnahme der von Mondra beauftragten Dritten zur Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung Ihrer Produktdaten, für die Mondra voll haftbar bleibt).

4.9 Mondra behält sich das Recht vor, die Vereinbarung und/oder die Dienste bei Bedarf zu ändern, um geltende Gesetze oder behördliche Vorschriften zu erfüllen. In einem solchen Fall wird Mondra Sie hierüber benachrichtigen.

4.10 Mondra wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die in der E-Mail-Bestätigung angegebenen Leistungstermine einzuhalten. Diese Termine sind jedoch nur Schätzungen und die Nichterfüllung der Leistungen bis zu diesen Terminen berechtigt Sie nicht zur Kündigung des Vertrags. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Mondra nicht für Verzögerungen oder Ausfälle haftet, die ganz oder teilweise von Ihnen oder einem Lieferanten und/oder einer anderen verbundenen Partei verursacht werden, einschließlich Verzögerungen oder Ausfällen bei der Bereitstellung von Daten, Informationen oder Dienstleistungen.

5. Benutzerabonnements

5.1 Vorbehaltlich Klausel 5.3 sind Ihre Benutzerabonnements auf maximal fünf begrenzt.

5.2 Sie verpflichten sich dazu:
(A) Die maximale Anzahl autorisierter Benutzer, denen Sie den Zugriff auf die Plattform und deren Nutzung gestatten, darf die Anzahl autorisierter Benutzerabonnements nicht überschreiten.

(B) Sie dürfen nicht zulassen oder dulden, dass ein Benutzerabonnement von mehr als einem einzelnen autorisierten Benutzer verwendet wird.

(C) jeder autorisierte Benutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Plattform verwendet und sein Passwort vertraulich behandelt; und

(D) Sie sind verpflichtet, eine schriftliche und aktuelle Liste der aktuellen autorisierten Benutzer zu führen und diese Liste Mondra auf schriftliche Anfrage hin umgehend zur Verfügung zu stellen.
5.3 Wenn Sie zusätzliche Benutzerabonnements erwerben möchten, müssen Sie Mondra dies schriftlich mitteilen. Mondra wird eine solche Anfrage für zusätzliche Benutzerabonnements prüfen und Ihnen antworten, indem sie die Anfrage genehmigt oder ablehnt und die zu zahlenden zusätzlichen Gebühren bestätigt. Wenn Mondra die Anfrage genehmigt und vorbehaltlich der Zahlung dieser zusätzlichen Gebühren, aktiviert Mondra die zusätzlichen Benutzerabonnements innerhalb von 14 Tagen nach Genehmigung Ihrer Anfrage (und die „Gebühren“ gelten als entsprechend erhöht).

6. Einschränkungen bei der Nutzung der Dienste

6.1 Während Ihrer Nutzung der Dienste dürfen Sie keine Viren oder Materialien abrufen, speichern, verteilen oder übertragen, die (a) rechtswidrig, schädlich, drohend, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch anstößig sind; (b) illegale Aktivitäten erleichtern; (c) sexuell eindeutige Bilder zeigen; (d) rechtswidrige Gewalt fördern; (e) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierend sind; oder (f) anderweitig illegal sind oder Personen oder Eigentum schädigen oder verletzen. Mondra behält sich unbeschadet oder ohne Beeinträchtigung seiner sonstigen Rechte das Recht vor, Ihren Zugriff auf alle Materialien zu sperren, die gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstoßen.

6.2 Das ist Ihnen nicht gestattet:
(A) es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben und kann nicht durch Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden, oder es ist in der Vereinbarung ausdrücklich gestattet:
(ich) zu versuchen, die Software oder Teile davon in jedweder Form oder auf jedwedem Medium oder mit jedwedem Mittel zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke daraus zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen; oder

(ii) zu versuchen, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, rückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise in eine für den Menschen lesbare Form zu bringen; oder
(B) auf die gesamte oder Teile der Software zuzugreifen, um ein Produkt oder einen Dienst zu entwickeln, der mit den Diensten im Wettbewerb steht; oder

(C) die Dienste zu nutzen, um Dienste für Dritte bereitzustellen; oder

(D) die Dienste an Dritte mit Ausnahme der autorisierten Benutzer zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu pachten, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, anzuzeigen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder sie anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen; oder

e) zu versuchen, Zugriff auf die Software oder die Plattform zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen; oder

(F) Viren oder Sicherheitslücken in das Netzwerk und die Informationssysteme von Mondra einführen oder die Einführung solcher Viren oder Sicherheitslücken zulassen.
6.3 Sie werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die Software und die Plattform bzw. deren Nutzung zu verhindern und Mondra unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung zu informieren.

7. Ihre Pflichten

7.1 Sie müssen:
(A) Mondra allen erforderlichen Zugang zu Informationen und die erforderliche Zusammenarbeit gewähren, die Mondra in angemessenem Umfang zur Bereitstellung der Dienste verlangen kann;

(B) sich nach besten Kräften darum bemühen, dass alle Informationen, die Sie Mondra direkt übermitteln, vollständig und richtig sind, und angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten;

(C) alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienstleistungen erforderlich sein können, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten;

(D) alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Vereinbarung einzuhalten; und

e) ist, soweit gesetzlich zulässig und sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, allein verantwortlich für die Beschaffung, Aufrechterhaltung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zur Plattform sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die aus Ihren Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen oder durch das Internet verursacht werden.
7.2 Falls die Erfüllung einer der Verpflichtungen von Mondra aus der Vereinbarung durch eine Handlung oder Unterlassung von Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Vertretern oder autorisierten Benutzern oder durch die Nichterfüllung einer relevanten Verpflichtung durch Sie verhindert oder verzögert wird (Verzug):
(A) ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel ist Mondra berechtigt, die Erbringung der Dienste bis zur Behebung des Verzugs durch Sie auszusetzen und sich auf den Verzug zu berufen, um von der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen entbunden zu werden, und zwar in dem Umfang, in dem der Verzug die Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen durch Mondra verhindert oder verzögert; und
(B) Mondra haftet nicht für Kosten oder Verluste, die Ihnen direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer der in diesem Abschnitt 7.2 dargelegten Verpflichtungen von Mondra entstehen.
7.3 Sie dürfen sich keinem Ihrer Lieferanten widersetzen oder versuchen, ihn daran zu hindern, Dienstleistungen von Mondra zu beziehen.

8. Gebühren

8.1 Mondra erhebt derzeit keine Gebühr für die Bereitstellung der Dienste. Mondra behält sich jedoch das Recht vor, in Zukunft eine Gebühr oder Kosten für die Dienste einzuführen und/oder die Zahlung von Gebühren oder Kosten als Gegenleistung für die Bereitstellung erweiterter oder zusätzlicher Funktionen zu verlangen. In solchen Fällen wird Mondra das in Abschnitt 8.2 beschriebene Verfahren anwenden.

8.2 Falls Mondra beabsichtigt, künftig Gebühren oder Kosten für die Dienste einzuführen und/oder die Zahlung von Gebühren oder Kosten als Gegenleistung für die Bereitstellung verbesserter oder zusätzlicher Funktionen zu verlangen (in beiden Fällen eine Änderung), wird Ihnen eine Mitteilung zugesandt, die mindestens Folgendes enthält:
(A) eine Beschreibung der Änderung;

(B) Einzelheiten zu den Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung auf die Dienste und/oder etwaige anfallende Gebühren;

(C) jegliche Änderungen anderer Bedingungen der Vereinbarung;

(D) den Zeitraum, innerhalb dessen Sie die Änderung entweder annehmen oder ablehnen müssen; und

e) Bereitstellung zur Unterschrift durch Sie und Mondra.
8.3 Wenn Sie nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Klausel 8.2:
(A) Sie erklären sich mit den Bedingungen dieser Mitteilung einverstanden. Sie und Mondra werden sie unterzeichnen und diese unterzeichnete Mitteilung stellt eine Änderung der Vereinbarung dar.

(B) Lehnen Sie die Bedingungen dieser Mitteilung ab oder geben Sie Mondra innerhalb der erforderlichen Frist keine Antwort, kann Mondra die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündigen, unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte oder Rechtsmittel.

9. Daten und geistige Eigentumsrechte

9.1 Mondra erkennt an, dass Ihre Produktdaten vertrauliche Informationen von Ihnen (oder Ihren Lizenzgebern) darstellen, und (vorbehaltlich Klausel 9.2) darf Mondra Ihre Produktdaten nur zum Zweck der Bereitstellung der Dienste oder wie in Klausel 9.6 oder Klausel 13 gestattet verwenden.

9.2 Sie erteilen Mondra eine vollständig bezahlte, nicht exklusive, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz, um (a) Ihre Produktdaten nach Bedarf zu verarbeiten, um (i) Umweltauswirkungsmetriken für die Eigenmarkenprodukte, (ii) verfeinerte Auswirkungsmetriken für die Handelsmarkenprodukte und (iii) anonymisierte Daten zu berechnen, zu erstellen oder anderweitig zu bestimmen, und (b) sämtliche von Ihnen an Mondra bereitgestellten Materialien während der Laufzeit der Vereinbarung zum Zweck der Bereitstellung der Dienste für Sie zu kopieren und zu ändern.

9.3 Sie erkennen an, dass Mondra und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte besitzen an:
(A) die Software und die Plattform; und

(B) die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken.
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Ihnen die Vereinbarung keinerlei geistige Eigentumsrechte an, unter oder in Bezug auf die Software, die Plattform oder die Umweltauswirkungsmetriken bzw. die verfeinerten Auswirkungsmetriken.

9.4 Sie erkennen an, dass der jeweilige Downstream-Markeninhaber das geistige Eigentum an den Downstream-Markeninhaberdaten besitzt. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Ihnen diese Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte an, unter oder in Bezug auf die Downstream-Markeninhaberdaten.

9,5 Mondra bestätigt, dass sie über alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die Software und die Dienste verfügt, um alle Rechte zu gewähren, die sie im Rahmen der Vereinbarung und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen gewähren möchte.

9.6 Sie erkennen an und stimmen zu, dass Mondra aus Ihren Produktdaten gewonnene Daten extrahieren, bearbeiten, kombinieren oder aggregieren kann, um anonymisierte Daten und/oder indikative Umweltauswirkungsmesswerte für einen Typ von Verbraucherprodukt zu erstellen, VORAUSGESETZT, dass diese Daten Sie (oder Ihre Kunden oder Ihre Lieferanten) nicht direkt oder indirekt identifizieren. Beispielsweise kann Mondra bestimmte Ihrer Produktdaten extrahieren und mit den Daten anderer seiner Kunden kombinieren, um indikative Umweltauswirkungsmesswerte für ein generisches Produkt zu erstellen.

9.7 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten oder daraus oder im Zusammenhang mit diesen, einschließlich der anonymisierten Daten, Umweltauswirkungsmetriken, verfeinerten Auswirkungsmetriken und indikativen Umweltauswirkungsmetriken für generische Produkte, die unter Verwendung Ihrer Produktdaten gemäß Klausel 9.6 hergestellt werden (jedoch unter Ausschluss aller geistigen Eigentumsrechte an von Ihnen bereitgestellten Materialien und Ihren Produktdaten), liegen bei Mondra und sind ihr Eigentum. Mondra darf diese Daten ohne jegliche Einschränkung kopieren, verwenden, ändern, verteilen, lizenzieren oder anderweitig verwerten, auch innerhalb der Plattform. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt diese Klausel 9.7 nur für Daten, sofern diese Sie, Ihre Kunden oder Ihre Lieferanten nicht direkt oder indirekt identifizieren.

9,8 Mondra gewährt Ihnen oder wird Ihnen die direkte Gewährung einer solchen Lizenz für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke beschaffen, ohne das Recht zur Erteilung von Unterlizenzen, der Umweltauswirkungsmetriken für die Eigenmarkenprodukte und der verfeinerten Auswirkungsmetriken für die Handelsmarkenprodukte und aller anderen digitalen Berichte oder Analysen, die über die Plattform als Teil der Dienstleistungen bereitgestellt werden, vorausgesetzt, dass diese Lizenz nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung auf solche Umweltauswirkungsmetriken, verfeinerten Auswirkungsmetriken oder anderen digitalen Berichte und Analysen beschränkt ist, die vor Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung ausgedruckt oder von der Plattform heruntergeladen wurden.

9.9 Aus Abschnitt 9.8 ist nicht abzuleiten, dass Sie nach Beendigung der Vereinbarung ein Recht auf Zugriff auf die Plattform haben oder von Mondra verlangen können, Ihnen Kopien der auf der Plattform gespeicherten Informationen bereitzustellen.

9.10 Sie erkennen an, dass die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken nur Richtwerte sind. Mondra übernimmt keine Garantie oder Zusicherung dafür, dass die Umweltauswirkungsmetriken oder die verfeinerten Auswirkungsmetriken richtig oder vollständig sind, und Sie erkennen an, dass Sie sich auf die Umweltauswirkungsmetriken und die verfeinerten Auswirkungsmetriken auf eigene Gefahr verlassen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie den Namen von Mondra in Verbindung mit den Umweltauswirkungsmetriken oder den verfeinerten Auswirkungsmetriken auf Verpackungen oder anderen Marketingmaterialien für oder in Bezug auf die Produkte nicht verwenden oder anzeigen, außer in dem Umfang, der mit Mondra schriftlich vereinbart wurde.

10. Datenschutz

10.1 Beide Parteien werden alle anwendbaren Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung erfüllen. Diese Klausel 10 gilt zusätzlich zu den Pflichten oder Rechten einer Partei gemäß der Datenschutzgesetzgebung und entbindet, entfernt oder ersetzt diese nicht.

10.2 Die Parteien erkennen an, dass beide Parteien im Sinne der Datenschutzgesetze als Verantwortliche in Bezug auf die im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten fungieren.

10.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 10.1 stellen beide Parteien sicher, dass sie über alle erforderlichen Zustimmungen und Hinweise verfügen, um die rechtmäßige Übermittlung aller personenbezogenen Daten zu ermöglichen, die sie für die Dauer und die Zwecke der Vereinbarung an die andere Partei übermitteln müssen.

11. Haftungsbeschränkungen: IHRE AUFMERKSAMKEIT WIRD INSBESONDERE AUF DIESE KLAUSEL GELENKT

11.1 Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich und speziell etwas anderes vorgesehen ist:
(A) Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die Sie durch Ihre Nutzung der Dienste erzielen, und für die aus einer solchen Nutzung gezogenen Schlussfolgerungen. Mondra übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten entstehen, die Sie Mondra im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung stellen, oder in Handlungen, die Mondra auf Ihre Anweisung hin durchführt;

(B) alle Garantien, Zusicherungen, Bedingungen und alle anderen Bestimmungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, sind, soweit nach geltendem Recht zulässig, von der Vereinbarung ausgeschlossen; und

(C) Die Dienste werden Ihnen „im Ist-Zustand“ bereitgestellt.
11.2 Die Vereinbarung schränkt keine Haftung ein, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann. Dies gilt auch für die Haftung für (a) Tod oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit; (b) Betrug oder arglistige Täuschung; und (c) Verstoß gegen die Bestimmungen des Abschnitts 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Eigentum und ungestörter Besitz).

11.3 Da Sie die Dienste kostenlos erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Mondra, vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 11.2, unter keinen Umständen und unter keinen Umständen haftbar ist, auch nicht bei Fahrlässigkeit Ihnen gegenüber in Bezug auf die Software oder die Dienste, und dass Mondra keinerlei Garantien in Bezug auf die Software oder die Dienste gibt. Aus denselben Gründen werden alle gesetzlichen und stillschweigenden Garantien, Geschäftsbedingungen im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11.4 Gemäß Klausel 11.2 erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die alleinige Verantwortung für den Schutz Ihrer Daten während der Inanspruchnahme der Dienste tragen und dass Mondra unter keinen Umständen, auch nicht bei Fahrlässigkeit, für Datenverlust oder -beschädigung haftet.

11.5 Vorbehaltlich Klausel 11.2 haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung für: (a) entgangenen Gewinn; (b) Verlust von Verkäufen oder Geschäften; (c) Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen; (d) Verlust erwarteter Einsparungen; (e) Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software; (f) Verlust oder Beschädigung des Geschäftswerts; oder (g) indirekte oder Folgeschäden.

11.6 Sie verstehen und akzeptieren, dass Sie keine Partei des Vertrags zwischen Mondra und Ihren Lieferanten oder Kunden sind und dass Mondra Ihnen gegenüber nicht für Dienstleistungen oder Waren haftet, die Ihren Lieferanten oder Kunden im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden.

11.7 Diese Klausel 11 bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.

12. Kündigung

12.1 Unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
(A) die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt;

(B) die andere Partei unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich mit ihren Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Sanierung aus Zahlungsgründen), mit der Abwicklung (ob freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn zum Zweck einer Sanierung aus Zahlungsgründen), mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters für ihr Vermögen oder mit der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit; oder

(C) die andere Vertragspartei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, damit droht oder einstellt oder damit droht.
12.2 Sofern von Mondra nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung Folgendes:
(A) alle im Rahmen der Vereinbarung gewährten Lizenzen erlöschen sofort (außer in dem in Klausel 9.8 vorgesehenen Umfang) und Sie müssen die Nutzung der Dienste und der Plattform sofort einstellen; und

(B) Mondra anonymisiert alle in seinem Besitz befindlichen Produktdaten, um sicherzustellen, dass es praktisch nicht möglich ist, festzustellen, ob diese Daten von Ihnen, Ihren Kunden oder Ihren Lieferanten stammen.
12.3 Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Pflichten oder Haftungen der Parteien, die bis zum Kündigungsdatum entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz im Hinblick auf jegliche Verletzung der Vereinbarung zu verlangen, die am oder vor dem Kündigungsdatum bestand.

12.4 Alle Bestimmungen der Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen (einschließlich dieser Klauseln 12 und 13), bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.

13. Vertraulichkeit

13.1 Jede Partei verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags keinerlei vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in Klausel 9, Klausel 13.2, Klausel 13.3, Klausel 13.4 oder Klausel 13.5 gestattet.

13.2 Jede Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
(A) an ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Subunternehmer oder Berater, die diese Informationen kennen müssen, um den Verpflichtungen der Partei gemäß der Vereinbarung nachzukommen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Subunternehmer oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 13 einhalten; und

(B) wie es gesetzlich, von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt wird.
13.3 Soweit vom jeweiligen nachgelagerten Markeninhaber autorisiert, gibt Mondra die Umweltauswirkungsmetriken, die es anhand der Daten des nachgelagerten Markeninhabers in Bezug auf die Eigenmarkenprodukte berechnet hat, über die Plattform an Sie weiter. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Umweltauswirkungsmetriken vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen zu verwenden.

13.4 Sie können Mondra ermächtigen, die verfeinerten Impact Metrics einem oder mehreren nachgelagerten Markeninhabern unter Verwendung der auf der Plattform bereitgestellten Funktionalität offenzulegen. Darüber hinaus ist Mondra berechtigt, den nachgelagerten Markeninhabern die Art der im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Dienste sowie alle anderen Informationen oder Daten in dem von Zeit zu Zeit mit Ihnen vereinbarten Umfang offenzulegen oder die Sie Mondra ermächtigen, mit einem oder mehreren bestimmten nachgelagerten Markeninhabern unter Verwendung der auf der Plattform bereitgestellten Funktionalität zu teilen. Eine solche Ermächtigung ist unwiderruflich und bleibt ungeachtet der Kündigung dieser Vereinbarung in Kraft.

13.5 Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei zu anderen Zwecken als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verwenden.

14. Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle

14.1 Wir haften oder sind nicht verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, wenn diese durch Handlungen oder Ereignisse verursacht wird, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen (Ereignis außerhalb unserer Kontrolle).

14.2 Wenn ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle eintritt, das die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Vereinbarung beeinträchtigt, werden wir Sie so bald wie möglich kontaktieren, um Sie zu benachrichtigen. Unsere Verpflichtungen aus der Vereinbarung werden ausgesetzt und die Frist zur Erfüllung unserer Verpflichtungen wird um die Dauer des Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle verlängert. Nach dem Ende des Ereignisses außerhalb unserer Kontrolle vereinbaren wir mit Ihnen einen neuen Termin zur Erbringung der Dienstleistungen.

15. Kommunikation zwischen uns

15.1 Wenn wir in diesen Bedingungen auf „schriftlich“ verweisen, umfasst dies E-Mails und die Kommunikation zwischen Ihnen und uns unter Verwendung der Webchat-Kommunikationsfunktion auf der Plattform.

15.2 Sämtliche Mitteilungen oder sonstige Nachrichten, die einer von uns dem anderen im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung übermittelt, müssen schriftlich über die Webchat-Kommunikationsfunktion auf der Plattform oder per E-Mail erfolgen.

15.3 Eine Mitteilung oder andere Kommunikation gilt als empfangen: Bei Versand per E-Mail oder über die Webchat-Kommunikationsfunktion auf der Plattform um 9.00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übermittlung.

15.4 Als Nachweis für die Zustellung einer Mitteilung per E-Mail genügt der Nachweis, dass die E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers gesendet wurde.

15.5 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Klageschriften oder anderen Dokumenten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.

16. Allgemeines

16.1 Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Mondra in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar. Sie erkennen an, dass Sie sich nicht auf eine Aussage, ein Versprechen, eine Zusicherung oder eine Garantie verlassen haben, die nicht in der Vereinbarung enthalten ist.

16.2 Abtretung und Übertragung. Wir können unsere Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung an eine andere juristische Person abtreten oder übertragen. Sie können Ihre Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nur dann an eine andere Person abtreten oder übertragen, wenn wir dem schriftlich zustimmen.

16.3 Änderung. Änderungen der Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Ihnen und uns (oder unseren jeweiligen befugten Vertretern) unterzeichnet sind.

16.4 Verzicht. Wenn wir nicht darauf bestehen, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachkommen, oder wenn wir unsere Rechte Ihnen gegenüber nicht durchsetzen oder dies verzögern, bedeutet dies nicht, dass wir auf unsere Rechte Ihnen gegenüber verzichten oder dass Sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen müssen. Wenn wir auf Rechte verzichten, geschieht dies ausschließlich schriftlich und bedeutet nicht, dass wir automatisch auf alle Rechte im Zusammenhang mit einem späteren Verzug Ihrerseits verzichten.

16.5 Salvatorische Klausel. Jede Klausel dieser Bedingungen gilt separat. Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde entscheiden, dass eine der Klauseln rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt und voll wirksam.

16.6 Rechte Dritter. Mit Ausnahme von Klausel 14.3, die einem nachgelagerten Markeninhaber einen Vorteil verschafft und von diesem durchgesetzt werden kann, hat keine andere Person das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung durchzusetzen. Die Rechte der Parteien, die Vereinbarung aufzuheben oder zu ändern, unterliegen nicht der Zustimmung einer anderen Person.

16.7 Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Die Vereinbarung unterliegt englischem Recht und wir erklären uns unwiderruflich damit einverstanden, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

17. Definitionen und Auslegung

17.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:
Tochterunternehmen: jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrolliert, von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht. In dieser Definition hat „Kontrolle“ die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 1124 des Corporation Tax Act 2010 zugewiesen wird.

Vereinbarung: die zwischen Ihnen und uns getroffene Vereinbarung bezüglich der Bereitstellung der Dienste, die diese Bedingungen und die E-Mail-Bestätigung umfasst.

Anonymisierte Daten: anonymisierte Daten in Bezug auf ein Produkt, eine Komponente, einen Inhaltsstoff oder einen Prozess, die von uns unter Verwendung Ihrer Produktdaten und/oder Daten des nachgelagerten Markeneigentümers erstellt werden.

Autorisierte Benutzer: diejenigen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer, die von Ihnen gemäß der Vereinbarung zum Zugriff auf die Plattform autorisiert sind.

Geschäftstag: ein Tag außer Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London geöffnet sind.

Änderung: wie in Abschnitt 8.2 definiert.

Standard: hat die in Klausel 7.2 angegebene Bedeutung.

Verantwortlicher und personenbezogene Daten: wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert.

Datenschutzgesetze: alle jeweils geltenden Datenschutz- und Privatsphärengesetze im Vereinigten Königreich, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679); die
Datenschutzgesetz 2018; die Richtlinie 2002/58/EG über Datenschutz und elektronische Kommunikation (aktualisiert durch Richtlinie 2009/136/EG) und die Verordnung über Datenschutz und elektronische Kommunikation 2003 (SI 2003/2426) in der geänderten Fassung sowie alle anderen jeweils geltenden Gesetze und behördlichen Anforderungen in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten.

Nachgelagerte Markeninhaber: Mondras nachgelagerte Markeninhaber-Kunden (mit Ausnahme von Ihnen, wenn Sie oder Ihre Partner Eigenmarkenprodukte herstellen) sowie alle anderen Markeninhaber, die Sie zur Verbindung über die Plattform einladen und deren Einladung Sie von Zeit zu Zeit annehmen.

Daten des nachgelagerten Markeneigentümers: Daten, die uns von einem nachgelagerten Markeneigentümer in Bezug auf ein oder mehrere Eigenmarkenprodukte bereitgestellt werden, darunter möglicherweise Namen von Eigenmarkenprodukten, Zutaten, Namen und Kontaktdaten von Lieferanten, Bezugsquellen, Verarbeitungsmethoden, Verpackungsarten und Verkaufsmengen (zur Vermeidung von Missverständnissen jedoch nicht die anonymisierten Daten).

E-Mail-Bestätigung: die E-Mail von Mondra an Sie, die wichtige Details zu den Diensten enthält, wie in Abschnitt 2 erläutert.

Kennzahlen zur Umweltbelastung: Ergebnisse und/oder Kennzahlen in Bezug auf ein Produkt oder eine Komponente eines Produkts (z. B. Zutaten, Vertrieb, Verarbeitung, Verpackung und Einzelhandel), um die Umweltbelastung in Bezug auf Kohlenstoff, Wasserverbrauch (bereinigt um Knappheit), Wasserverschmutzung (z. B. Eutrophierungspotenzial) und Artenvielfalt aufgrund der Landnutzung zu ermitteln.

Geistiges Eigentumsrecht: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, Handelsmarken, Firmennamen und Domänennamen, Rechte an der Aufmachung, am Geschäftswert und das Recht, wegen unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Verwendung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung sowie Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte und aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft irgendwo auf der Welt bestehen oder bestehen werden.

Mondra oder wir oder uns: Mondra Global Limited (Firmennummer 12485878), ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 11th Floor, DMH Stallard, New Fetter Lane, 6 New Street Square, London, Vereinigtes Königreich, EC4A 3BF

Eigenmarkendaten: Daten, die Sie uns in Bezug auf ein oder mehrere Eigenmarkenprodukte zur Verfügung stellen, darunter möglicherweise Namen von Eigenmarkenprodukten, Inhaltsstoffe, Namen und Kontaktdaten von Lieferanten, Bezugsquellen, Verarbeitungsmethoden, Verpackungsarten und Verkaufsmengen (zur Vermeidung von Missverständnissen gehören dazu jedoch nicht die anonymisierten Daten).

Eigenmarkenprodukte: Alle von Ihnen (oder Ihren verbundenen Unternehmen) auf den Websites hergestellten und von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen unter Ihrer Marke (oder der Marke Ihrer verbundenen Unternehmen) an Verbraucher vermarkteten Produkte.

Plattform: die Online-Plattform unter https://mondra.com oder jede andere Website, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit mitteilen.

Private-Label-Produkte: Alle Produkte, die Sie an den Standorten für und/oder im Namen eines oder mehrerer nachgelagerter Markeninhaber herstellen.

Produkt: ein Private-Label-Produkt oder ein Eigenmarkenprodukt.

Verfeinerte Auswirkungsmetriken: Umweltauswirkungsmetriken eines Eigenmarkenprodukts, verfeinert anhand Ihrer Produktdaten.

Dienstleistungen: die Dienstleistungen, die wir Ihnen über die Plattform zur Verfügung stellen, gemäß denen Mondra anhand Ihrer Produktdaten Umweltauswirkungsmetriken bereitstellt, die unter Verwendung von Mondras
proprietäre Methodik zur Bewertung der Umweltauswirkungen aller Phasen des Lebenszyklus eines Produkts, Prozesses oder einer Dienstleistung.

Datum des Servicebeginns: das Datum, an dem Mondra mit der Bereitstellung der Services beginnen kann, wie Ihnen von Mondra mitgeteilt. Die Bestätigungs-E-Mail enthält ein voraussichtliches Datum des Servicebeginns.

Standort: der letzte Ort, an dem ein Produkt von Ihnen hergestellt, verarbeitet oder vorbereitet wird, bevor es transportiert und an Ihren Kunden verkauft wird.

Software: die von Mondra als Teil der Dienste bereitgestellten Online-Softwareanwendungen.

Lieferant: ein Lieferant von Waren oder Dienstleistungen in Bezug auf ein Produkt (ob direkt oder indirekt), als Teil der Lieferkette zum Ursprung eines Rohstoffs oder als Teil der Lieferkette, der sich mit der Verteilung und Lieferung befasst, um Produkte den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen.

Laufzeit: die Laufzeit der Vereinbarung, wie in Abschnitt 3 beschrieben.

Benutzerabonnements: die von Ihnen gehaltenen Benutzerabonnements, die autorisierte Benutzer dazu berechtigen, gemäß der Vereinbarung auf die Plattform zuzugreifen und sie zu verwenden.

Virus: Alle Dinge oder Geräte (einschließlich Software, Codes, Dateien oder Programme), die den Betrieb von Computersoftware, -hardware oder -netzwerken, Telekommunikationsdiensten, -ausrüstungen oder -netzwerken oder sonstigen Diensten oder Geräten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen können; den Zugriff auf oder den Betrieb von Programmen oder Daten verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen können, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch Neuanordnung, Änderung oder Löschung der Programme oder Daten im Ganzen oder in Teilen oder auf andere Weise); oder die Benutzererfahrung negativ beeinflussen können, einschließlich Würmer, Trojaner, Viren und sonstige ähnliche Dinge oder Geräte.

Sie, Ihr oder Ihre: die juristische Person, die sich registriert und die Bereitstellung der Dienste über die Plattform gemäß diesen Bedingungen anfordert.

Ihre Produktdaten: sämtliche Daten, die Sie uns in Bezug auf Eigenmarkenprodukte in Ihrem eigenen Namen über die Plattform zur Verfügung stellen, einschließlich Zutaten, Namen und Kontaktdaten von Lieferanten, Bezugsquellen, Verarbeitungsmethoden, Verpackungsarten und Verkaufsmengen (zur Vermeidung von Missverständnissen sind hiervon jedoch die anonymisierten Daten ausgenommen) sowie sämtliche Eigenmarkendaten, die Sie uns von Zeit zu Zeit bereitstellen.

Ihr Lieferant: ein Lieferant von Ihnen.
17.2 Auslegung: In der Vereinbarung gilt: (a) ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf das Gesetz oder die gesetzliche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die aufgrund dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden; (b) alle Wörter, die den Begriffen „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „beispielsweise“ oder ähnlichen Ausdrücken folgen, sind als beispielhaft zu verstehen und schränken die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein; (c) ein Verweis auf „schriftlich“ oder „schriftlich“ umfasst E-Mail; (d) die E-Mail-Bestätigung ist Bestandteil der Vereinbarung. Jeder Verweis auf die Vereinbarung umfasst die E-Mail-Bestätigung; (e) bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und der E-Mail-Bestätigung hat die E-Mail-Bestätigung Vorrang; und (f) ein Verweis auf eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat oder nicht).

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